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Gutachten zur Ausbildung von PP und KJP

11.03.2009: Hearing der Forschergruppe

Am 28.01.2009 veranstaltete die Forschergruppe, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ein Gutachten zur Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) erstellt, ein Hearing in Berlin. Die Statements der Kammern, Fach- und Berufsverbände zu jeweils zwei von sieben Themenblöcken können am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.

     

Themenblöcke des Hearings:

1. Ein Beruf - zwei Berufe (Psychologische/r PsychotherapeutIn, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn)

2. Zugangsvoraussetzungen für die psychotherapeutischen Ausbildungen (Studiengänge, Kompetenzprofile) und deren Überprüfung

3. Ausbildungsstruktur (Verortung, Ausbildung, Weiterbildung)

4. Aufsicht, Qualitätssicherung, Kontrolle, Zertifizierung (Ausbildung und Ausbildungsstätten, Bedeutung der Hochschulen)

5. Ausbildungsbausteine (Theorie, Selbsterfahrung, praktische Tätigkeit - u. a. "Psychiatriejahr"- und praktische Ausbildung, Supervision, "Freie Spitze", Prüfungen)

6. Schwerpunktausbildung (orientiert an Psychotherapieschulen, orientiert an psychischen Störungen, andere Konzeptionen)

7. Medizinorientierung (Inhalte, formale Kompetenzen wie Medikation, Krankschreibung, Einweisung usw.)

Hintergrund:

  

Im Herbst 2007 vergab das BMG ein Gutachten zur Vorbereitung einer Reform des Psychotherapeutengesetzes. Eine Gesetzesänderung ist aufgrund der neuen Zugangsvoraussetzungen zur PP- und KJP-Ausbildung im Zuge der Umstellung psychologischer und pädagogischer Studiengänge auf die Bachelor-Master-Systematik notwendig.

Das Gutachten arbeitet die Ausbildungslandschaft unter Einbezug der Erfahrungen von Ausbildungsstätten, Lehrenden und Ausbildungsteilnehmern umfassend auf. Ergebnis werden Aussagen zu Ausbildungsstätten, Verfahren, Dauer und Kosten der Ausbildung, ihren praktischen und theoretischen Anteilen und dem Zugang zur Ausbildung auch im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten sein.

Darüber hinaus erwartet das BMG Empfehlungen, ob Psychotherapeuten - wie andere akademische Heilberufe - in einer Direktausbildung qualifiziert werden sollten oder wie bisher postgradual. Für eine auf Dauer zukunftsgerecht angelegte Qualifizierung von Psychotherapeuten sollen mit einer Gesetzesänderung außerdem die Weiterentwicklungen der Psychotherapie seit Inkrafttreten des o. g. Gesetzes mitberücksichtigt werden. Daher interessiert u. a., ob Psychotherapeuten zusätzliche Kompetenzen erhalten sollten, wie z. B. die Verordnung von Arzneimitteln.

Das Gutachten wird von einem Forschergremium unter der Leitung von Prof. Dr. Bernhard Strauß vom Universitätsklinikum Jena erstellt und soll dem BMG voraussichtlich Ende März 2009 vorgelegt werden.


Homepage des Forschungsgutachtens

Statements nach Themen geordnet zum Download:

Verwaltung:
>Geschäftsstelle


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