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BPtK fordert, G-BA-Beschluss zur Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu beanstanden

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur 20-Prozent-Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu beanstanden. "Der G-BA setzt die gesetzlichen Vorgaben nicht um. Er blockiert mit seiner Entscheidung die Reform", kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter.

G-BA schafft zusätzliche Zehn-Prozent-Quote

Nach dem GKV-Organisationsweiterwicklungsgesetz sollten sich seit 1. Januar 2009 z. B. in Nordrhein knapp 190 und in Westfalen-Lippe rund 100 Psychotherapeuten zusätzlich niederlassen können, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Träte der G-BA-Beschluss wie geplant in Kraft, blieben davon in Nordrhein vorerst nur 17 und in Westfalen-Lippe nur 2,5 Praxissitze übrig. Der G-BA ignoriert den Willen des Gesetzgebers: Statt etwa 300 zusätzlichen Praxen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entstehen in Nordrhein-Westfalen nur knapp 20 Praxen.

Nach den gesetzlichen Vorschriften müsste sich die Zahl der Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, seit dem 1. Januar 2009 überall in Deutschland auf mindestens 20 Prozent erhöhen. Der G-BA verhindert dies, indem er eine zusätzliche Zehn-Prozent-Quote schafft, die im Gesetz nicht vorgesehen ist. Er schreibt vor, dass sich die Zahl der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in allen Planungsbereichen einer Kassenärztlichen Vereinigung erst einmal auf zehn Prozent erhöhen muss, bevor in einem zweiten Schritt die gesetzlich angestrebten 20 Prozent erreicht werden können. Mit anderen Worten: Der G-BA-Beschluss blockiert eine 20-Pro-zent-Quote, solange der Versorgungsgrad in nur einem einzigen Planungsbereich unter zehn Prozent liegt. Er verhindert damit das gesetzgeberische Ziel, die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher schnell und flächendeckend zu verbessern. Hätte der Gesetzgeber eine gestaffelte Quotenerhöhung gewollt, hätte er diese auch vorgesehen.

Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass sich Psychotherapeuten zunächst in besonders schlecht versorgten ländlichen Gebieten niederlassen sollen. Aufgrund des gravierenden Stadt-Land-Gefälles der Bedarfsplanung würde nun die Zahl der Praxen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zunächst in den vergleichsweise "gut" versorgten Städten ansteigen. In der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein liegt die Quote in Bonn Stadt, Düsseldorf Stadt, Krefeld Stadt, Leverkusen Stadt und Mönchengladbach Stadt unter zehn Prozent. Der G-BA-Beschluss verfehlt damit seine selbst gesetzten Ziele.

G-BA zählt auch Psychotherapeuten, die im Schwerpunkt Erwachsene behandeln

Der G-BA-Beschluss sieht vor, dass nicht nur Psychotherapeuten gezählt werden, die ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandeln, sondern auch Psychotherapeuten, die vorrangig Erwachsene versorgen. Psychotherapeuten mit doppelter Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden auf die Quote angerechnet, auch wenn sie de facto an der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen im gesetzlich vorgegebenen Umfang nicht beteiligt sind.

Eher willkürlich getroffene Entscheidungen in der Vergangenheit sind dafür verantwortlich, ob es in einer Kassenärztlichen Vereinigung Psychotherapeuten mit doppelter Zulassung gibt. Dies ist beispielsweise in Westfalen-Lippe der Fall. Aufgrund der G-BA-Entscheidung würde es dort deshalb zu einer weit geringeren Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher kommen als in Nordrhein, denn in Nordrhein gibt es keine doppelten Zulassungen. Auch dieser Effekt widerspricht dem vom G-BA selbst formulierten Ziel einer gleichmäßigen flächendeckenden Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung.

G-BA verhindert schnelle und pragmatische Umsetzung des Gesetzes

Das Gesetz für eine bessere Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ist seit 1. Januar 2009 in Kraft (GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz). Der G-BA hat fast ein halbes Jahr benötigt, um die erforderlichen Umsetzungsregelungen zu schaffen. Die jetzigen Regelungen zögern eine bessere Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen noch einmal erheblich heraus. Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Ziel war es, dass während dieser Zeit mindestens 20 Prozent der Psychotherapeuten ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Der G-BA war bisher nicht in der Lage, diese gesetzliche Vorgabe schnell und pragmatisch umzusetzen.


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