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BPtK begrüßt Karlsruher Urteil

02.03.2010: Fernmeldegeheimnis für psychisch Kranke unverzichtbar

"Die Bundespsychotherapeutenkammer ist erleichtert über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Telefonüberwachung", erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Das Fernmeldegeheimnis ist für psychisch kranke Menschen unverzichtbar."

Die anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetdaten für sechs Monate hatte die BPtK wiederholt als Eingriff in den unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung des Patienten und als nicht akzeptable Hürde für die Kontaktaufnahme mit einem Psychotherapeuten scharf kritisiert. Psychische Erkrankungen sind in Deutschland immer noch mit einem Stigma behaftet. Für viele psychisch kranke Menschen ist die telefonische Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ein wichtiger Zugang zum Psychotherapeuten. "Aufgrund der bisherigen Vorratsdatenspeicherung mussten Patienten aber befürchten, dass ihre Verbindungsdaten zu einem späteren Zeitpunkt - beispielsweise bei einer Rasterfahndung - bekannt werden", stellt BPtK-Präsident Richter fest. "Die Gespräche zwischen Psychotherapeuten und ihren Patienten sollten grundsätzlich vor staatlicher Überwachung geschützt werden."


Dokument zum Download:

Pressemitteilung der BPtK

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