
Es gibt zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Deshalb müssen Patienten häufig monatelang – manchmal auch noch länger – auf einen Behandlungsplatz warten. Wenn Sie aber belegen können, dass Sie schon bei mehreren Psychotherapeuten nachgefragt haben und dringend einer Behandlung bedürfen, sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten der Behandlung bei Psychotherapeuten tragen, die keine Zulassung haben. Solche Psychotherapeuten haben zwar eine Approbation, also ihre staatliche Behandlungserlaubnis, aber keine Kassenzulassung. Diese Psychotherapeuten arbeiten in einer Privatpraxis. Sie stellen Ihnen eine Rechnung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können. Sie sollten sich aber vorher die Einwilligung zu einer solchen Abrechnung per Kostenerstattung von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich einholen. Nähere Informationen zur Kostenerstattung erhalten Sie bei den Landespsychotherapeutenkammern und im BPtK-Ratgeber "Kostenerstattung".
Datenschutz
Der Antrag an die Krankenkasse enthält auch einen Bericht mit Angaben zu Ihren Beschwerden und Ihrer Krankengeschichte. In diesem Bericht sind weder Ihr Name noch Daten enthalten, die auf Ihre Identität schließen lassen. Der anonymisierte Bericht wird in einem getrennten, verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt. Die Krankenkasse schickt den Brief und eventuell weitere Unterlagen zu früheren Behandlungen ungeöffnet an den Gutachter weiter. Der Gutachter prüft die Begründung Ihres Antrags, ohne zu wissen, um wen es sich handelt.
Private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Viele private Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein.
Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Beihilfe
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Erziehungsberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche
In Deutschland gibt es über 1.000 Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Beratung ist streng vertraulich und kostenlos. Ratsuchende Eltern, Kinder und Jugendliche können sich direkt an eine örtliche Beratungsstelle wenden. Erziehungsberatung wird sehr häufig bei auffälligem Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen und Schulleistungsproblemen in Anspruch genommen. Die Adresse einer Beratungsstelle können Sie auf der Internetseite der „Bundeskonferenz für Erziehungsberatung“ finden. Es reicht die Eingabe der Postleitzahl oder des Wohnortes aus.
Sozialamt
Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie eine Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.
Selbstzahler
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen treffen.
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