Psychische Krankheiten
Erwachsene
Innerhalb eines Jahres erkrankt in Deutschland jeder dritte Erwachsene an einer psychischen Krankheit. Vergleichbare Prävalenzraten berichten internationale Studien für andere westliche Industrienationen.
- Insgesamt: 31 Prozent
- Frauen: 37 Prozent
- Männer: 25 Prozent
Häufigste Diagnosen | |
Angststörungen | 14,4 Prozent |
somatoforme Störungen* | 11,0 Prozent |
affektive Störungen (Depressionen) | 10,9 Prozent |
Suchterkrankungen (vor allem Alkohol) | 4,9 Prozent |
*Somatoforme Störungen sind körperliche Krankheiten, für die keine körperlichen Ursachen nachweisbar sind.
Arbeitsunfähig
Psychische Störungen führen in Deutschland von Jahr zu Jahr zu mehr Krankschreibungen. Nach einer Synopse der Gesundheitsreporte der Krankenkassen 2009 hat sich der Anteil der AU-Zeiten durch psychische Erkrankungen seit 1993 mehr als verdoppelt und betrug im Jahr 2009 11,3 Prozent. Ursache für Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere depressive Störungen, Angststörungen und somatoforme Störungen.
Frührente
Immer mehr Personen müssen aufgrund einer psychischen Erkrankung frühzeitig ihr Erwerbsleben beenden. Im Jahr 2010 erhielten rund 900.000 Personen eine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Mehr als ein Viertel der Berentungen waren durch psychische Erkrankungen bedingt. Inzwischen wird mehr als jede dritte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (37,7 Prozent) durch eine psychische Störung verursacht.
- Männer: 32,1 Prozent
- Frauen: 43,9 Prozent
Das Durchschnittsalter bei Berentung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen liegt bei 48 Jahren im Vergleich zu einem Durchschnittsalter von 51 Jahren bei anderen Erkrankungen (Statistik der Deutschen Rentenversicherung).
Kinder und Jugendliche
- psychisch auffällig: 21,9 Prozent
- psychisch krank: 9,7 Prozent
Häufigste Diagnosen | |
Angststörung | 10,0 Prozent |
Störung des Sozialverhaltens | 7,6 Prozent |
Depression | 5,4 Prozent |
ADHS | 2,2 Prozent |
Ergebnisse der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS, 2006)
Versorgung
Psychotherapeuten in Deutschland
Psychologische Psychotherapeuten erhalten ihre Approbation nach einem universitären Psychologiestudium und einer mindestens dreijährige Psychotherapeutenausbildung. Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik. 2010 schlossen 1.400 Absolventen erfolgreich eine Psychotherapieausbildung ab.
Psychotherapeuten in Deutschland* | |
Psychologische Psychotherapeuten | 25.900 |
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten | 5.300 |
doppelt approbierte Psychotherapeuten | 2.400 |
Gesamt | 33.600 |
*Bundespsychotherapeutenstatistik 2009
- Frauen: 22.300
- Männer: 11.300
- Durchschnittsalter: 53 Jahre
Niedergelassene Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Patienten
- 1 Million pro Jahr in genehmigungspflichtiger Psychotherapie
- 1 Million pro Quartal in Behandlung bei einem Psychotherapeuten
Leistungen
- 1,3 Milliarden Euro jährlich (2010)
An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Psychotherapeuten | |||
2000 | 2009 | Veränderung | |
Psychologische Psychotherapeuten und | 13.500 | 16.479 | + 22 % |
zum Vergleich | |||
Psychotherapeutisch tätige Ärzte | 3.550 | 4.928 | + 39 % |
Nervenärzte/Neurologen/Psychiater | 5.570 | 5.790 | + 4 % |
Kinder- und Jugendpsychiater | 490 | 856 | + 75 % |
KBV Grunddaten 2009
Behandlungsdauer in der ambulanten Psychotherapie
In den Psychotherapie-Richtlinien des G-BA ist die grundsätzliche maximale Behandlungsdauer einer ambulanten Psychotherapie festgelegt.
Erstgespräch („probatorische Sitzungen“): fünf Stunden (à 50 Minuten),
acht Stunden (analytische Psychotherapie).
Kurzzeittherapie: 25 Stunden
Langzeittherapie
Verhaltenstherapie:45 Stunden
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 50 Stunden
Analytische Psychotherapie: 160 Stunden.
Eine Psychotherapie kann in begründeten Fällen verlängert werden.
Psychosoziale Beratungsstellen
Zum Beispiel: Erziehungsberatung, Ehe- und Familienberatung, Suchtberatung
Ingesamt: 5.200 Psychotherapeuten
Krankenhäuser und Rehabilitation
Krankenhäuser: 6.200 Psychotherapeuten
Rehabilitation: 1.900 Psychotherapeuten
Insgesamt: 8.100 Psychotherapeuten
Patienten 400.000 pro Jahr
Die gesetzlichen Grundlagen des Heilberufs
Psychotherapeutengesetz (Bund)
Das Gesetz trat am 01.01.1999 in Kraft. Es regelt die Ausbildung und Approbation des Psychotherapeuten. Das Gesetz schuf zwei neue Heilberufe:
- den Psychologischen Psychotherapeuten und
- den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes ist „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“.
Heilberufegesetze (Länder)
Die Heilberufegesetze der Länder regeln, dass jeder Psychotherapeut Pflichtmitglied in einer Landespsychotherapeutenkammer ist. Diese bildet die Selbstverwaltung des Berufes. Sie übt die Berufsaufsicht aus. Die berufsethischen Grundsätze und die konkreten Berufspflichten der Psychotherapeuten sind in den Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern geregelt. Die Landespsychotherapeutenkammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts.
Psychotherapie-Richtlinien (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, ob ein Psychotherapieverfahren bei den für die psychotherapeutische Versorgung wichtigsten psychischen Krankheiten wissenschaftlich nachweisbar wirksam, medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist und deshalb in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden kann. Die überprüften und für die ambulante Versorgung zugelassenen Verfahren stehen in den „Psychotherapie-Richtlinien“.
Richtlinienverfahren
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind derzeit drei Psychotherapieverfahren für die ambulante Versorgung zugelassen („Richtlinienverfahren“):
- analytische Psychotherapie,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- Verhaltenstherapie.



