Neue Versorgungsformen
| 6. Beispiel 4: Vereinbarung über eine Qualitätspartnerschaft zur integrierten Versorgung "Depression" in Aachen | |
| 6.1 | Vertragspartner |
| 6.2 | Zielgruppen |
| 6.3 | Ausgangspunkt |
| 6.4 | Zentrale Inhalte |
| 6.1 | Vertragspartner |
| Vertragspartner AOK-Rheinland, IKK-Nordrhein sowie einzelne Ersatzkassen (u. a. DAK) haben mit dem ersten Vorsitzenden des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (Dr. med. Frank Bergmann) und dem Universitätsklinikum Aachen einen Vertrag zur integrierten Versorgung depressiver Patienten abgeschlossen. | |
| 6.2 | Zielgruppen |
| Das Versorgungsangebot richtet sich an Patienten mit depressiven Störungen. | |
| 6.3 | Ausgangspunkt |
| Depressive Störungen zählen weltweit zu den häufigsten Volkskrankheiten und werden zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. Jeder zehnte Erwachsene erkrankt innerhalb eines Jahres an einer Major Depression oder einer Dysthymie. Die Vier-Wochen-Prävalenz liegt bei 5,6 %. Depressive Störungen treten häufig zusammen mit somatischen Erkrankungen auf (z. B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, chronische Schmerzen), verschlechtern deren Verlauf und erhöhen das Mortalitätsrisiko. In der hausärztlichen Praxis wird eine Depression nicht immer erkannt. Eine adäquate kontinuierliche und konzertierte Behandlung von depressiven Patienten wird zudem durch das fraktionierte Versorgungssystem erschwert. Beim Wechsel zwischen ambulantem und stationärem Sektor kommt es zu Wartezeiten, Behandlungsbrüchen und einer unzureichenden Nutzung von Ressourcen. | |
| 6.4 | Zentrale Inhalte |
| Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, die Leitlinie des Kompetenznetzes "Depression" sowie das Rahmenkonzept "Integrierte Versorgung" der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) umzusetzen. Die Erkennungsrate depressiver Patienten soll verbessert werden durch den systematischen Einsatz entsprechender Screening-Instrumente (Diagnostik nach Hamilton und/oder PHQ-D). Falls die Diagnose Depression vorliegt und der Patient deshalb über mindestens sieben Tage arbeitsunfähig war, wird ihm ein Termin beim Hausarzt angeboten und die weitere Behandlung mit ihm besprochen. Der Hausarzt entscheidet über die weitere Behandlung. Wird der Patient an einen Facharzt überwiesen, führt dieser eine erweiterte Diagnostik durch, der Patient wird über das Netz informiert und entscheidet sich ggf. für einen Beitritt. Weitere Therapieschritte werden mit ihm besprochen. Die Überprüfung der Diagnose des Hausarztes erfolgt durch weitere neurologische Untersuchungen und Laboruntersuchungen gemäß den vereinbarten Leitlinien. Da Psychotherapeuten in das Vertragskonzept nicht einbezogen wurden, können spezifische, die Qualität der Versorgung fördernde, psychotherapeutische Ansätze, wie z. B. Stepped-Care, im Kontext des Vertrages nicht eingesetzt werden. Außerdem lässt sich anhand der im Vertragswerk angeführten Indikationen für Psychotherapie nicht überprüfen, ob es zu einem leitlinienorientierten und evidenzbasierten Einsatz der Psychotherapie kommt. Während der Therapiephase wird der Patient alle 14 Tage einbestellt. Findet keine Besserung statt, wird nach drei Monaten eine Einweisung in eine Fachklinik erwogen. Als zusätzliche Unterstützung für den Patienten sieht der Vertrag vor:
Das Netzmanagement sichert auf der Basis der verbindlichen Dokumentationen ein übergreifendes Qualitätsmanagement. Es ermöglicht damit eine qualitätsgesicherte Umsetzung der vereinbarten Leitlinien sowie durch zeitnahe Rückmeldung der dokumentierten Daten das Fall- bzw. Case-Management. Die Unterstützung für die Entwicklung von IT-Netzlösungen und ein darauf aufbauendes Controlling (operatives Netzwerkmanagement) sollen mittelfristig zur Entstehung eines Gesundheitsunternehmens führen. Zur Sicherung der Prozessqualität verpflichten sich die Netzwerkteilnehmer zur Leitlinienorientierung. Sie führen Netzwerkkonferenzen durch, nehmen sechsmal pro Jahr an Qualitätszirkeln teil und mindestens zweimal jährlich an zertifizierten Fortbildungen. Obligatorisch ist die Teilnahme an zwei von sechs Fallkonferenzen pro Jahr. Die Ergebnisqualität des Netzes wird gemessen an den Erhebungen zur Patientenzufriedenheit, der Dokumentation des Therapieerfolges, der Verkürzung von AU-Zeiten und der Verkürzung der stationären Aufenthaltsdauer. Die Pharmakotherapie wird im Netz noch nicht explizit berücksichtigt. Die Vergütung erfolgt innerhalb der für die ambulante und stationäre Versorgung geltenden Regelungen. Extrabudgetär und damit additiv vergütet werden die intensivierte Betreuung in Form von Basis- und Sonderkomplexen sowie die durch die Hausärzte durchgeführte strukturierte Psychoedukation. | |




