Neue Versorgungsformen
| 5. Beispiel 3: Vertrag zur integrierten Versorgung psychisch kranker Patienten im Raum Mainz | |
| 5.1 | Vertragspartner |
| 5.2 | Zielgruppen |
| 5.3 | Ausgangspunkt |
| 5.4 | Zentrale Inhalte |
| 5.1 | Vertragspartner |
| Die Techniker Krankenkasse, die Paritätische Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit der psychiatrischen Institutsambulanz sowie weitere Vertragsärzte und-psychotherapeuten (Netz für seelische Gesundheit) haben im Raum Mainz einen Vertrag zur integrierten Versorgung nach § 140b SGB V in 2006 abgeschlossen. | |
| 5.2 | Zielgruppen |
| Das Versorgungsangebot richtet sich an Patienten mit Schizophrenie und anderen psychotischen Störungen, affektiven Störungen, Angst-, Belastungs- und somatoformen Störungen. | |
| 5.3 | Ausgangspunkt |
| Ab einem bestimmten Schweregrad ihrer Erkrankung brauchen psychisch kranke Menschen eine kombinierte ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die ggf. ergänzt werden muss durch psychiatrische Pflege, sozialarbeiterische Leistungen (Vorbereitung, Vermittlung und Zuweisung medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation) sowie weiterer Trainingsmaßnahmen, wie z. B. Ergotherapie. Für die Patienten selber ist es in der ambulanten Versorgung schwierig bzw. nicht möglich, so komplexe Hilfsangebote zugeschnitten auf ihre individuelle Krankheitssituation zusammenzustellen. Sie brauchen eine integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplanung und ein multiprofessionelles Team, das den Behandlungsplan abgestimmt und kooperativ umsetzt. | |
| 5.4 | Zentrale Inhalte |
| Das Netz für seelische Gesundheit baut eine Clearing-Stelle auf, in der ein Psychiater oder Psychotherapeut die Diagnose stellt, gemeinsam mit dem Patienten einen individuellen Behandlungs- und Betreuungsplan entwickelt und eine Empfehlung dazu ausspricht, ob der Patient am Projekt der integrierten Versorgung teilnehmen sollte. Entscheidet der Patient sich dafür, übernimmt ein multiprofessionelles Team die Versorgung. Das multiprofessionelle Team setzt sich zusammen aus Ärzten (30 %), Psychotherapeuten (30 %), Sozialarbeitern (15 %), Ergotherapeuten (10 %), sonstige Therapeuten (10 %) und Fachpflegepersonal (5 %). Gemeinsame Visiten und Fallbesprechungen aller Leistungserbringer, die mindestens einmal monatlich stattfinden, sichern eine abgestimmte Versorgung. Für das Qualitätsmanagement verpflichten sich die teilnehmenden Leistungserbringer zu Dokumentationen, die den Behandlungsablauf und die Ergebnisse für alle Beteiligten transparent machen und damit die Kooperation ermöglichen. Regelmäßige Befragungen der Patienten sind Bestandteil des Qualitätsmanagements. Die Anforderungen an die Qualifikation der teilnehmenden Leistungserbringer sind vertraglich festgelegt. Die Patienten werden in Abhängigkeit vom Zeitaufwand, der für ihre Betreuung notwendig ist, Hilfebedarfsgruppen zugeordnet. Es entstehen so insgesamt sechs Bedarfsgruppen, für die pauschale Vergütungen vereinbart sind. Für das Projekt sind hohe Standards im Bereich des Datenschutzes und der Geheimhaltung vereinbart. | |
| Ansprechpartner: Dr. Siegfried Stephan, Vogelsbergstr. 63, 55129 Mainz - Vorsitzender des NsG Joachim Speicher, Geschäftsführer der Psychiatrischen im DPWV, Drechslerweg 25, 55128 Mainz Birgit Heinrich, Geschäftsführerin der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30, 55130 Mainz | |




