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Neue Versorgungsformen

 

4. Beispiel 2: Behandlungskonzept für seelische Erkrankungen

4.1

Vertragspartner

4.2

Zielgruppen
4.3 Ausgangspunkt
4.4 Zentrale Inhalte

 

4.1

Vertragspartner

Der Vertrag wurde 2005 im Saarland zwischen den Ersatzkassen, dem Klinikum Merzig sowie niedergelassenen Ärzten (50) und Psychologischen Psychotherapeuten (6) der Region geschlossen. Weitere Kooperationspartner sind das Saarländische Ministerium für Gesundheit und Soziales, als Leistungsträger von Eingliederungshilfen sowie psychosoziale Einrichtungen, z. B. Beratungsstellen für Angehörigen- und Selbsthilfegruppen. Seit Januar 2007 ist die AOK dem Vertrag beigetreten, so dass für 2/3 aller gesetzlich Versicherten die Möglichkeit zur Einschreibung besteht.

   

4.2

Zielgruppen

Zielgruppen des Vertrages zur integrierten Versorgung im Bereich psychischer Erkrankungen sind Alkoholkranke, von der Alkoholkrankheit akut bedrohte Menschen (ICD10: F10) sowie Patienten mit depressiven Krankheitsbildern (ICD10: F32, F33), einschließlich bipolarer Verläufe (ICD10: F31). Im Quartal schreiben sich durchschnittlich 500 Versicherte in den Vertrag ein.

   

4.3

Ausgangspunkt

Problemaufriss aus Sicht der Krankenkassen:

Psychische Erkrankungen sind auf Rang drei der häufigsten Erkrankungen mit 10,6 Prozent am Gesamtkrankenstand in 2008 (DAK Gesundheitsbericht 2009) und im Hinblick auf die Arbeitsunfähigkeit drittrelevanteste Erkrankung; AU-Tage steigen weiterhin an - im Vergleich 2007 zu 2008 um ca.10 Prozent (TK Gesundheitsreport 2009). Nach der "Normalen Entbindung" ist Alkoholkrankheit der häufigste Anlass für eine stationäre Behandlung, und hat den höchsten Anteil an den stationären Leistungstagen (GEK Gesundheitsreport 2008). Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, das vorzeitige Renteneintrittsalter liegt bei 50 Jahren. Die Krankenhausausgaben in diesem Bereich sind hoch, ebenso die Wiederaufnahme- und Selbsteinweisungsquoten ("Drehtürpsychiatrie"). Es besteht geringe Transparenz der Qualität der Krankenhausbehandlung und wenig Transparenz der Qualität der ambulanten Versorgung. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz in der Richtlinien-Psychotherapie betragen in der Regel viele Monate. Ziel der integrierten Versorgung ist es, eine bessere Verzahnung der ambulanten und stationären Hilfsangebote zu erreichen. Schnittstellenprobleme zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sollen gelöst und Folgekosten durch Komorbidität und/oder unvollständige oder unnötige Behandlung verringert werden.

   

4.4

Zentrale Inhalte

Die bessere Verzahnung der Hilfsangebote wird durch ein Fallmanagementteam erreicht. Fallmanager sind eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und zwei Psychologische PsychotherapeutInnen, die mit den Patienten individuelle auf ihre Krankheit abgestimmte Behandlungspläne erarbeiten. Sie koordinieren alle erforderlichen ambulanten und stationären Behandlungen sowie weitere psychosozialen Hilfen. Dabei werden sie von einem Sozialpädagogen unterstützt. Das Fallmanagementteam stellt seine Koordinations- und Beratungskompetenz allen an der Behandlung beteiligten Fachkräften zur Verfügung. Es hat die Möglichkeit, den Patienten aufzusuchen und über einen längeren Zeitraum zu begleiten.

Die Vertragspartner erhalten eine für definierte Leistungskomplexe vereinbarte pauschale Vergütung. Die Vergütung erfolgt außerhalb des Budgets bzw. der Gesamtvergütung. Sie wird direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.

Leistungskomplex Psychotherapie:

Da sich bereits zu Beginn der Laufzeit des Vertrages ein hoher Bedarf an Psychotherapie zeigte (30% der eingeschriebenen Versicherten), wurde 2006 ein gesonderter Leistungskomplex "Psychotherapie Sofort" in den Vertrag aufgenommen. Die Indikationsstellung und Zuweisung erfolgt durch das FM-Team ohne Antragsverfahren. Die in den Psychotherapierichtlinien beschriebenen Verfahren sind einzuhalten. Drei probatorische Sitzungen.werden wie die maximal 20 Sitzungen á 50 Minuten (teilbar in 2 Einheiten á 25 Min.) voll vergütet. Leistungserbringer sind VertragspsychotherapeutInnen sowie auch Approbierte mit Eintrag ins Arztregister ohne Vertragsarztsitz (u.a. auch nichtselbständig tätige PsychotherapeutInnen).

Die 5-Jahresauswertung des Vertrages zeigt: Lässt sich eine Psychotherapie-Sofort-Maßnahme innerhalb der IV-Teilnahme einleiten, stellt sie bei über zwei Drittel der so behandelten Versicherten für sich alleine betrachtet einen ausreichenden Heilungsverlauf sicher. Nicht selten müssen hierfür sogar die vereinbarten 10 bzw. 20 Stunden nicht ausgeschöpft werden. Das Projekt ist regional begrenzt auf Landkreis Merzig-Wadern. Dies ist eine ländlich geprägte Region mit ca. 100.000 Einwohnern.

   


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