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Beruf "Psychotherapeut" - Die gesetzlichen Grundlagen

Psychotherapeutengesetz

1999 hat der Gesetzgeber die Bezeichnung "Psychotherapeut" gesetzlich geschützt, um eine qualitativ hohe Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Das Psychotherapeutengesetz legt fest, dass sich nur derjenige "Psychotherapeut" nennen darf, der eine "Approbation" besitzt, also über die staatliche Erlaubnis verfügt, diesen "Heilberuf" auszuüben. Psychotherapeut ist ein akademischer Heilberuf ebenso wie der Arzt, der Zahnarzt und der Apotheker.

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Eine Approbation als "Psychologischer Psychotherapeut" erhält,

  • wer ein Diplom-Psychologiestudium (Schwerpunkt "Klinische Psychologie") absolviert hat und
  • wer zusätzlich eine anerkannte psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen hat. Diese ist entweder durch eine dreijährige Vollzeitausbildung oder eine fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung zu erlangen.

"Kinder- und Jugendlichentherapeut" können neben Diplom-Psychologen auch Diplom-Pädagogen und Diplom-Sozialarbeiter werden, die eine anerkannte psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben. Schließlich sind auch Ärzte psychotherapeutisch tätig, die eine entsprechende Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen haben. Die psychotherapeutische Ausbildung eines Diplom-Psychologen und die Weiterbildung eines Arztes sind allerdings sehr unterschiedlich.

Approbierte Psychotherapeuten tragen die Berufsbezeichnung:

  • Psychologischer Psychotherapeut(in) oder
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in),

Niedergelassene Psychotherapeuten, die in einer eigenen Praxis arbeiten, verfügen fast alle noch über eine so genannte "Zulassung" durch die "Kassenärztliche Vereinigungen", das heißt sie sind berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

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Psychologischer Psychotherapeut

In Deutschland arbeiten über 12.000 niedergelassene Psychotherapeuten. Die Mehrheit von ihnen sind Frauen (8.000), nur ein Drittel sind Männer (4.000). Außerdem sind rund 2.500 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der ambulanten Versorgung von minderjährigen Patienten tätig (1.800 Frauen, 700 Männer).

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Ärztliche Psychotherapeuten

Psychotherapie kann auch von ärztlichen Psychotherapeuten angeboten werden. In Deutschland arbeiten über 3.500 niedergelassene Kassenärzte, die ausschließlich psychotherapeutisch tätig sind (2.300 Frauen, 1.300 Männer).

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Gesetzliche Krankenversicherung

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung gehört den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Nicht jeder Psychotherapeut kann allerdings mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dafür müssen sie bestimmte Qualifikationen erfüllen, die nicht identisch mit den Kriterien des Psychotherapeutengesetzes sind. Sie müssen:

  • approbiert sein,
  • von der "Kassenärztlichen Vereinigung" zugelassen sein,
  • eine Therapie anwenden, die sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und wirtschaftlich ist ("Richtlinienverfahren").

Welche Therapie wissenschaftlich wirksam und wirtschaftlich ist, legt der so genannte "Gemeinsame Bundesausschuss" fest, ein öffentlich-rechtliches Selbstverwaltungsgremium der Ärzte und Krankenkassen, das im gesetzlichen Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums arbeitet. Derzeit gelten drei Therapien als nachweislich wirksam:

  • die analytische Psychotherapie,
  • die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
  • die Verhaltenstherapie.

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Staatlich geregelte Ausbildung

Eine gute Ausbildung ist für die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung eine wesentliche Voraussetzung. Im Psychotherapeutengesetz ist die Ausbildung zum "Psychologischen Psychotherapeuten" und zum "Kinder- und Jugendlichentherapeuten" staatlich geregelt. Sie erfolgt seither in staatlich anerkannten privaten und universitären Ausbildungsinstituten. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Ein erfolgreicher Absolvent kann einen Antrag auf Approbation stellen. Ingesamt existieren in Deutschland über 150 Ausbildungsinstitute für Psychotherapie.

Die Ausbildung zum "psychologischen Psychotherapeut" und zum "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" wird im Unterschied zur ärztlichen Weiterbildung nicht staatlich gefördert, sondern muss von den Anwärtern selbst finanziert werden. Die Kosten für eine dreijährige Ausbildung mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt liegen zwischen 15.000 und 20.000 Euro, die Kosten für analytisch begründete Verfahren teilweise noch höher.

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Integration der psychotherapeutischen Methoden

Die Psychotherapie kennt verschiedene Behandlungsmethoden. In der gesetzlichen Krankenversicherung kommen nur die drei Richtlinienverfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) zum Einsatz, in den psychosozialen Beratungsstellen häufig die Gesprächspsychotherapie und die System- bzw. Familientherapie. Die Entwicklung der Psychotherapie hat in den vergangenen Jahren zu einer Annäherung der verschiedenen Therapierichtungen geführt. In der Einteilung psychischer Störungen hat sich internationale ICD-10-Klassifikation durchgesetzt, die sich vor allem an den Symptomen einer seelischen Erkrankung orientiert und weniger an den unterschiedlichen Erklärungen der Störungsursachen (Ätiologien).

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Heilpraktiker

Psychotherapeuten und Ärzte sind "Heilkundler" mit gesetzlich geregelten Ausbildungen. Daneben dürfen bislang auch noch "Heilpraktiker" psychotherapeutisch tätig sein. Sie müssen dafür aber weder ein akademisches Studium noch eine zusätzliche anerkannte Ausbildung in Psychotherapie nachweisen. Psychotherapeutische Ausbildungen, die an Heilpraktikerschulen angeboten werden, unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen daher meist keine psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker.

Heilpraktiker dürfen sich nicht "Psychotherapeut" nennen. Sie bezeichnen sich deshalb oft als Heilpraktiker (Psychotherapie), weisen ihre Praxis als "Heilpraxis für Psychotherapie" oder "Psychotherapie/HPG" (HPG = Heilpraktikergesetz). Nach Hochrechnungen sind in Deutschland circa 14.000 Heilpraktiker mit einer eingeschränkten Zulassung für Psychotherapie tätig.

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