Angestellte Psychotherapeuten

Angemessene Eingruppierung im TVöD erforderlich

ein abgeschlossenes Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik

und eine mindestens dreijährige ganztägige oder eine mindestens fünfjährige berufsbegleitende theoretische und praktische Ausbildung.

Veröffentlicht am 30. Januar 2006