GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages führt in den nächsten zwei Wochen seine Anhörungen zum GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz durch. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht erheblichen Reformbedarf und hält es insbesondere für notwendig, die Versorgung psychisch Kranker zu verbessern.Die BPtK teilt mit vielen anderen Verbänden und Organisation die Sorge, dass das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Funktionstüchtigkeit des deutschen Gesundheitssystems gefährden könnte.

Die gesetzliche Krankenversicherung braucht eine langfristig stabile und ausreichende finanzielle Basis: Die BPtK hält es deshalb für notwendig, die bisherige Finanzierung aus der Tabaksteuer in Höhe von 4,2 Milliarden Euro zu sichern und zusätzlich den Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in der laufenden Legislaturperiode kontinuierlich um gesetzlich fixierte Beträge zu erhöhen.

Die Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs ist essenziell, damit die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Versicherten nicht in gute und schlechte Risiken einteilen und entsprechend behandeln. Darunter hätten insbesondere psychisch kranke Menschen zu leiden.

Neue Versorgungsstrukturen eröffnen die Möglichkeit, psychische Krankheiten früher und besser zu erkennen. Auch Fehlversorgung durch nicht indizierte oder alleinige Pharmakotherapie ließe sich so abbauen. Ob jedoch tatsächlich Selektivverträge für psychisch Kranke zustande kommen, ist abzuwarten. Eine umfassende Versorgung innerhalb von Kollektivverträgen bleibt deshalb notwendig.

Das deutsche Gesundheitssystem braucht eine effizientere Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen. Viele Gesundheitsberufe erweitern und vertiefen ihre Ausbildung und übernehmen Verantwortung für die Qualitätssicherung. Die BPtK fordert deshalb für Psychotherapeuten die Möglichkeit, Patienten in psychiatrische Einrichtungen einzuweisen. Ebenso sollten sie Heilmittel, z. B. Ergotherapie und Sprachtherapie, verordnen können.

Für sachkompetente und tragfähige Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kommt es darauf an, neben Ärzten weitere Gesundheitsberufe mit ihrer fachlichen Expertise in die Beratungen mit einzubeziehen. Zumindest die Unterausschüsse des G-BA sollten sektorübergreifend und multidisziplinär besetzt werden. Die BPtK fordert außerdem ein Anhörungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen des G-BA, die die Berufsaufgaben der Psychotherapeuten betreffen.

Kindesmisshandlung und -vernachlässigung könnten in Ergänzung zu den unverzichtbaren Maßnahmen der Jugendhilfe durch qualitativ bessere und erweiterte Früherkennungsuntersuchungen (U1 - U9) leichter erkannt werden. In den kinderärztlichen Untersuchungen fehlen bisher systematische Screenings der kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung der Kinder. Zwangsuntersuchungen hält die BPtK allerdings für aufwendig und zudem wenig effektiv.

Die Einführung des PKV-Basistarifs könnte die Diskriminierung psychisch kranker Menschen in der privaten Krankenversicherung begrenzen. Aktuell weigern sich 40 von 48 Unternehmen, die im Verband der privaten Krankenversicherung organisiert sind, psychisch kranke Menschen zu versichern.

Veröffentlicht am 06. November 2006