Die Reform der Psychotherapeutenausbildung war das Schwerpunktthema des 16. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT). Nach zweijähriger intensiver Diskussion sprachen sich die Delegierten mit großer Mehrheit für eine grundlegende Reform aus. Die Eckpunkte einer zukünftigen Psychotherapeutenausbildung waren von Delegierten und Vorstand in intensiven Gesprächen konsentiert worden.
Eckpunkte einer zukünftigen Psychotherapeutenausbildung beschlossen
Der 16. DPT forderte, die zukünftige Psychotherapeutenausbildung so zu gestalten, dass
- als Eingangsqualifikation zur postgradualen Psychotherapeutenausbildung einheitliche, in einem Hochschulstudium zu vermittelnde Kompetenzen vorgesehen sind, die das Niveau der gegenwärtigen Eingangsqualifikation nicht unterschreiten und einen Abschluss auf Masterniveau vor Beginn der Psychotherapeutenausbildung voraussetzen,
- nur noch eine einheitliche Approbation als Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin möglich ist, die berufsrechtlich dazu befugt, Patienten aller Altersgruppen zu behandeln,
- während der postgradualen Ausbildung eine Schwerpunktsetzung mit vertiefter Qualifizierung erfolgt, die sozialrechtlich zum Erwerb der Fachkunde für die Behandlung von entweder Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen führt,
- für Ausbildungsteilnehmer ein rechtlicher Status gesichert ist, der sie ausdrücklich berechtigt, während ihrer Ausbildung unter Supervision oder Aufsicht psychotherapeutisch zu behandeln,
- die Ausbildungsteilnehmer für die psychotherapeutische Versorgung in unterschiedlichen Versorgungs- und Lebensbereichen qualifiziert werden. Insbesondere soll die praktische Ausbildung im ambulanten und (teil-)stationären Bereich erfolgen und curricularen Vorgaben folgen,
- für alle Phasen der praktischen Ausbildung eine Beteiligung an der Versorgung und eine Vergütung dieser Versorgungsleistungen gesetzlich vorgeschrieben wird. Dies gilt insbesondere für die praktische Ausbildung in Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (bisherige “praktische Tätigkeit”).