Ab 2022: Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens

BPtK: „Substanzieller Eingriff ohne ausreichende Beratung“

Erweiterung des Auftrags an den G-BA

Mittelfristige Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens

Veröffentlicht am 07. Oktober 2019