Aktionstag Psychotherapie 25. September 2014

Honorargerechtigkeit für Psychotherapeuten und Psychiater

Die SGB V-Regelung zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sollte präzisiert werden. Überwiegend psychotherapeutisch arbeitende Fachgruppen sollten ein Einkommen erzielen können, das dem der anderen Fachgruppen entspricht. Die gemeinsame Selbstverwaltung sollte verpflichtet werden, die Anpassung der Vergütung regelmäßig vorzunehmen.

Schaffung einer SGB V-Regelung, die eine Mindestvergütung aller zeitgebundenen Gesprächsleistungen der Psychotherapeuten und Psychiater im Einheitlichen Bewertungsmaßstab vorgibt, sodass es Psychotherapeuten und Psychiatern möglich ist, auch mit diesen zeitgebundenen Leistungen ein Einkommen zu erzielen, das dem der anderen Fachgruppen entspricht.

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Veröffentlicht am 18. September 2014