Ausbildungen von Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
Übersicht über die Ausbildungskosten und Vergütungsanteile
Die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute sind seit Juli verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird an die Bundespsychotherapeutenkammer unter ausbildung117@bptk.de mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Dazu gehören die Ausbildungsstätten für die Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie die Weiterbildungsstätten für künftigen Psychotherapeut*innen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht zu veröffentlichen. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden.
Die Tabelle berücksichtigt alle Mitteilungen, die bei der Bundespsychotherapeutenkammer eingegangen sind.