Beschwerden und Schutz vor Missbrauch
Für die Psychotherapie gelten sehr hohe ethische Standards. Doch leider kommt es auch in der Psychotherapie in Ausnahmefällen vor, dass Grenzen verletzt werden.
Haben Sie den Eindruck, dass in Ihrer Psychotherapie etwas nicht richtig läuft? Sind Sie von Aussagen, Informationen oder auch Rechnungen Ihrer Psychotherapeut*in verunsichert? Erscheinen Ihnen Verhaltensweisen oder Vorgehensweisen Ihrer Psychotherapeut*in erklärungsbedürftig oder übergriffig? Erleben Sie Grenzverletzungen im Kontext einer psychotherapeutischen Behandlung?
Bei Fragen und Beschwerden zu Ihrer Psychotherapie können Sie sich – auch anonym – an die zuständige Landespsychotherapeutenkammer wenden. Die Landespsychotherapeutenkammer ist die Aufsichtsbehörde der Psychotherapeut*innen und für berufsrechtliche Beschwerdeverfahren zuständig. Für Beschwerden gegenüber ärztlichen Psychotherapeut*innen ist die Landesärztekammer Ihres Bundeslandes zuständig.
Wenn Sie Opfer einer Grenzüberschreitung durch Ihre Psychotherapeut*in geworden sind, zögern Sie nicht, dies der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer zu melden. In strafrechtlich relevanten Fällen, wie sexuellem Kontakt oder gar sexuellen Übergriffen, haben Sie außerdem die Möglichkeit, Strafanzeige gegen die Psychotherapeut*in zu erstatten.
Wichtig ist: Niemand muss Fehlverhalten hinnehmen. Schon während der Sitzung können Patient*innen ihre Bedenken ansprechen oder deutlich machen, wenn eine Grenze überschritten wurde. Aber auch im Nachhinein können Sie sich Unterstützung holen: Neben der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer kann auch eine Patientenberatungsstelle, zum Beispiel die Unabhängigen Patientenberatung kontaktiert werden. Auch der Ethikverein e.V. – Ethik in der Psychotherapie, bietet Beratung bei Fehlverhalten und Grenzverletzungen in der Psychotherapie an.
Unter folgendem Link können Sie die für Ihr Bundesland zuständige Landespsychotherapeutenkammer finden und die jeweiligen Kontaktdaten einsehen.