Besonders schutzbedürftig - Patientenrechte in der Psychotherapie

Patienten der Psychotherapie sind besonders schutzbedürftig. "Die Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut ist durch eine besondere emotionale Intensität und Offenheit gekennzeichnet. Der Erfolg einer Psychotherapie hängt entscheidend vom Vertrauen in diese Beziehung ab", erklärte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)."Gerade deshalb ist aber auch ein besonders klarer und strikter Patientenschutz notwendig." Der Patient muss sich sicher sein können, dass der Psychotherapeut die Beziehung nicht zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse missbraucht. Ein qualifizierter Psychotherapeut lässt allerdings auch keine Zweifel an dieser professionellen Verpflichtung aufkommen und informiert Patienten über ihre Rechte, das Ziel und die voraussichtliche Dauer der Behandlung.Die Psychotherapeutenkammern sind vom Gesetzgeber damit beauftragt, die Einhaltung der beruflichen Pflichten zu kontrollieren, die die Kammern in ihren Berufsordnungen festlegen. Die Berufsordnungen definieren verbindliche Regeln und äußern sich im Unterschied zu den ärztlichen Berufsordnungen auch zum so genannten Abstinenzgebot. Verstöße dagegen können berufsrechtliche Verfahren bis hin zum Entzug der Approbation nach sich ziehen.

Veröffentlicht am 15. Dezember 2006