11. Januar 2021

Besserer Jugendschutz vor Cybermobbing und sexueller Belästigung im Internet

BPtK fordert, Hilfsangebote kontinuierlich weiterzuentwickeln

Kinder und Jugendliche sollen nach den Plänen der Bundesregierung besser vor Cybermobbing, sexueller Belästigung, exzessiver Internetnutzung oder Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dazu sollen für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche einheitliche Alterskennzeichen und -grenzen für Off- und Online-Angebote eingeführt werden. Schutzregelungen sollen auch gegenüber ausländischen Anbieter*innen durchsetzbar sein. Mit dem Gesetzentwurf, zu dem heute eine öffentliche Anhörung stattfindet, sollen Internetanbieter*innen verpflichtet werden, Melde- und Beschwerdesysteme einzurichten und Voreinstellungen zu ermöglichen, mit denen Risiken für Kinder und Jugendliche begrenzt werden können. Außerdem sollen sie auf unabhängige Rat- und Hilfsangebote verweisen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die neuen Regelungen des Gesetzentwurfs. „Zentrale Aufgabe der künftigen ‚Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz‘ muss es sein, unabhängige Angebote an Rat- und Hilfsangebote für Kinder, Eltern und Fachkräfte kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu fördern“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Ziel sollte es sein, die Prävention zu stärken, neue Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und passgenaue Unterstützungsangebote zu entwickeln.“

Link:

Gesetzentwurf der Bundesregierung – BT-Drs. 19/24909
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Updates

Gemeinsamer Familienratgeber bke/BPtK

BPtK-Newsletter 1/2023

BPtK-EuropaNews 2/2022

BPtK-Standpunkt "Cannabis legalisieren, Alkohol verteuern, Hilfsangebote ausbauen"