BPtK-Stellungnahme zum Sachverständigenrat: Gesundheitsberufe

Stellungnahme der BPtK

Betreuung durch multiprofessionelle Teams, die strukturiert und leitlinienbasiert zusammenarbeiten,

Wahrnehmung der Case-Management-Funktion durch dafür qualifizierte Leistungserbringer,

kostenträgerübergreifende Verantwortung, damit eine abgestimmte, umfassende Versorgung möglich ist.

Einweisungsrecht für Psychotherapeuten in stationäre Einrichtungen,

Verordnungsbefugnis für Heilmittel (Ergotherapie und logopädische Behandlung),

Psychotherapeutische Leitung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ),

Vertragspsychotherapeuten als Arbeitgeber für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten,

Vereinbarkeit der Niederlassung mit einer Tätigkeit im Krankenhaus, aber vor allem in der Jugendhilfe und im Maßregelvollzug.

Veröffentlicht am 29. August 2006