Bundeskabinett verabschiedet besseren Kinderschutz

Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen. Das Kabinett hat deshalb gestern ein Kinderschutzgesetz verabschiedet, das eine Klarstellung zur psychotherapeutischen Schweigepflicht vornimmt, die Jugendämter stärker in die Pflicht nimmt und ein "erweitertes Führungszeugnis" einführt. Das Gesetz soll noch im Sommer den Bundestag passieren.Haben Psychotherapeuten, Ärzte und andere "Berufsgeheimnisträger" gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes, sollen sie zukünftig die Situation mit den Personensorgeberechtigten besprechen und auf die Inanspruchnahme geeigneter Hilfen hinwirken. Sind die Personensorgeberechtigten dazu nicht fähig oder bereit, sind Berufsgeheimnisträger ausdrücklich befugt, das Jugendamt zu informieren, ohne sich dadurch strafbar zu machen. Hierauf haben sie die Betroffenen vorab hinzuweisen, wenn der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen dadurch nicht gefährdet wird.Das Gesetz beabsichtigt damit, dass Jugendämter früher und häufiger als bislang informiert werden und Verdachtsmomente klären können. Psychotherapeuten und Ärzten soll die rechtliche Unsicherheit genommen werden, ob die Voraussetzungen für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen und sie damit von ihrer Schweigepflicht entbunden sind. Grundsätzlich können sie bereits heute Dritte informieren, wenn eine akute, nicht anders abwendbare Gefahr für das Kind droht. Doch oft sind sie im konkreten Fall unsicher, ob die Voraussetzungen eines "rechtfertigenden Notstandes" vorliegen. Künftig reicht es für die Weitergabe von Informationen aus, wenn "eine genauere Einschätzung der Gefährdung nicht möglich ist oder die eigenen fachlichen Mittel zur Abwendung der Gefährdung nicht ausreichen". Die BPtK begrüßt die beabsichtigte Klarstellung, warnt aber vor einer schleichenden Aushöhlung der Schweigepflicht.Gleichzeitig werden Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht vorgeschlagen. Jugendämter sollen sich künftig in jedem Fall einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und seiner persönlichen Umgebung verschaffen, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt. Sie sollen nicht mehr aufgrund der Aktenlage entscheiden oder sich damit begnügen können, das Kind nicht angetroffen zu haben. Ferner soll geregelt werden, dass alle notwendigen Informationen über eine Familie an das neue Jugendamt übermittelt werden, wenn Eltern mit ihren Kindern umziehen. In der Vergangenheit konnten sich gefährdete Familien dem Jugendamt entziehen, indem sie den Wohnort wechselten. Das Gesetz verpflichtet jetzt die Behörden, dem neuen Jugendamt Akten zuzusenden und ein "Übergabegespräch" zu führen.Schließlich soll für alle Berufe, in denen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt steht, ein "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt werden. Bisher können Arbeitgeber zwar ein Führungszeugnis verlangen. Darin werden aber bestimmte Jugendstrafen, erstmalige Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten oder weniger nicht erfasst. Das Gesetz will verhindern, dass verurteilte Straftäter, auch solche, die zu niedrigen Strafen verurteilt worden sind, beruflich Umgang mit Kindern haben.Den Kinderschutz hatten Bund und Länder vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über eklatante Einzelfälle von Kindesmisshandlung und -missbrauch zu einem zentralen Gegenstand der gemeinsamen Beratungen gemacht. Im Sommer hatte die Bundesregierung bereits familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindesgefährdung erleichtert und die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen ausgeweitet.Die BPtK hatte in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf darauf hingewiesen, dass ein verbesserter Kinderschutz nur erreicht werden kann, wenn Eltern ausreichend Beratungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Die Länder hatten in den vergangenen Jahren in der Familienberatung massive Einsparungen vorgenommen und die finanziellen Ressourcen von Erziehungs- und Familienberatungsstellen erheblich gekürzt.