Bundessozialgericht bekräftigt erneut seine Rechtsgrundsätze zur Vergütung der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte am 28. Januar über 4 Revisionsverfahren (3 Vertragspsychotherapeuten und ein Facharzt für Psychotherapeutische Medizin) zu entscheiden, die sich gegen die Vergütung ihrer genehmigten psychotherapeutischen Leistungen auf der Grundlage der ab dem Jahr 2000 geltenden Beschlüsse des Bewertungsausschusses richteten.

Veröffentlicht am 01. Februar 2004