Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert
Videobehandlung und Abrechnung der Hygienepauschale weiter möglich
Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch per Videotelefonat psychotherapeutisch behandelt werden. Darauf hatten sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt. Diese Sonderregelung wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert.
Auch die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie wurde bis zum 30. September 2020 verlängert. Die Berechnung der Analoggebühr Nr. 245 GOÄ ist auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 2,3-fachen Satz möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Psychotherapeut*in-Patient*in-Kontakt.
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