Diagnosenverschlüsselung: neue Version ICD-10-GM 2004 ab Januar 2004 auch für Psychotherapeuten verpflichtend

Ab Januar 2004 gilt für die Diagnoseverschlüsselung eine neue Version der ICD-10, genannt ICD-10-GM 2004 (GM = German Modification).

Jeder verschlüsselten Diagnose muss ein Kennzeichen für die Diagnosensicherheit angefügt werden. Als neuer Wert kommt "G" für "gesicherte Diagnose" hinzu. Damit gibt es die folgenden vier Zusätze:

V: Verdacht auf/Ausschluss von

Z: Zustand nach

A: ausgeschlossene Diagnose

G: gesicherte Diagnose

Der Minimalstandard ist nicht mehr erlaubt: die Punkt-Strich-Notationen entfallen ab 1.1.2004. Beispiel: Statt F91.- ist jetzt etwa F91.9 anzugeben. Verschlüsselungen mit Minimalstandards waren bislang jedoch nur den Hausärzten gestattet, so dass diese Änderung kaum Auswirkungen für Psychotherapeuten haben wird.

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Veröffentlicht am 11. Januar 2004