Europäische Hochschulreform

Master-Abschluss sichert Qualität der Psychotherapie

dass für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ein Master-Abschluss in Psychologie an einer Universität oder gleichrangigen Hochschule mit nachgewiesenen Kenntnissen in klinischer Psychologie qualifizierend sein soll;

dass für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) neben dem Psychologiestudium weitere Studiengänge qualifizierend sein sollen. Bei einem Master-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik- oder Heilpädagogik sollen sich Studieninhalte explizit auf die Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen beziehen und Kenntnisse und Kompetenzen in Psychologie (einschließlich psychologischer Diagnostik) und empirischer Sozialforschung vermitteln.

Veröffentlicht am 01. Februar 2006