BPtK fordert Verlängerung der Corona-Sonderregelungen
Trotz Höchstständen bei der Corona-Inzidenz sollen nach dem Willen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) zum 31. März 2022 die Corona-Sonderregelungen auslaufen. „Die Pandemie ist nicht vorbei. Um Patient*innen zu schützen, müssen Psychotherapeut*innen ihre Patient*innen weiterhin flexibel per Videobehandlung versorgen können“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zur Videobehandlung ist in diesen Zeiten unverzichtbar. Auch auf die erweiterten Möglichkeiten der telefonischen Beratung kann in vielen Regionen angesichts schlechter Internetverbindungen nicht verzichtet werden.“
Mit Auslaufen der Corona-Sonderregelungen wird der zulässige Umfang von Videobehandlungen wieder auf maximal 20 Prozent der jeweiligen Leistung und 20 Prozent der Patient*innen pro Quartal begrenzt. „Die Begrenzung der Videobehandlung gefährdet in der weiterhin angespannten Lage die psychotherapeutische Versorgung“, kritisiert der BPtK-Präsident.
Die enge Begrenzung des Leistungsumfangs von Videobehandlungen ist nicht sachgerecht. Psychotherapeut*innen müssen je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wie oft eine Videobehandlung erforderlich und angemessen ist. „Grundsätzlich müssen die Regelungen zum Einsatz von Videobehandlungen für gesetzlich Krankenversicherte flexibilisiert und vereinfacht werden“, fordert Munz.