Gesundheitsreform: PKV-Basistarif hilft psychisch Kranken

"Die Diskriminierung psychisch Kranker hat bald ein Ende." Mit diesen Worten begrüßte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Einführung eines Basistarifes in die private Krankenversicherung (PKV).Die Gesundheitsreform leide zwar am mangelnden Konsens der Großen Koalition und sei nicht die versprochene langfristige Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung. "Die Verbesserungen für psychisch Kranke in der PKV sind jedoch erheblich", betonte BPtK-Präsident Rainer Richter.Die BPtK hatte in einer Umfrage festgestellt, dass 40 von 48 Unternehmen, die im Verband der privaten Krankenversicherung organisiert sind, keine psychisch Kranken aufnehmen. Kontrahierungszwang und GKV-Leistungsumfang auch für privat Versicherte, auf die sich jetzt CDU/CSU und SPD geeinigt haben, werden die Versorgung psychisch Kranker verbessern.Weitere Korrekturen im Detail sind in der kommenden parlamentarischen Beratung der Gesundheitsreform allerdings notwendig: Die Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ist ein bekanntes und immer noch ungelöstes Problem. Für die Annahme einer Fehlversorgung psychisch Kranker durch nicht indizierte oder ausschließliche Pharmakotherapie liegen zahlreiche wissenschaftliche Belege vor. Neue Versorgungsstrukturen könnten daher auch für psychisch Kranke Chancen bieten, wenn es wirklich um Qualität und nicht nur um kurzfristige Einsparungen ginge.Auch schnellere und kostengünstigere Wege wären möglich, wenn z. B. Psychotherapeuten ihre Patienten in psychotherapeutische und psychiatrische Einrichtungen einweisen oder Heilmittel, wie z. B. Ergo- und Sprachtherapie, verordnen können. Ärztliche Verordnungs- oder Überweisungsvorbehalte sind hier schon lange nicht mehr angemessen. Schließlich bedarf es auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einer stärkeren Beteiligung unterschiedlicher Gesundheitsberufe. Der G-BA ist bis heute im Schwerpunkt eine ärztliche Domäne. Der Sachverstand von Psychotherapeuten, aber auch Pflegeberufen oder Hebammen ist in seinen Gremien noch nicht angemessen berücksichtigt.