GKV-FinG: Keine Förderung der PKV zulasten psychisch kranker Menschen

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die einseitige Förderung der privaten Krankenversicherung (PKV) durch die Bundesregierung. Danach plant die Regierung im GKV-Finanzierungsgesetz (BT-Drs. 17/3040 - Gesetzentwurf) die Frist zu verkürzen, die gesetzlich Krankenversicherten den Wechsel in die PKV ermöglicht.Zukünftig soll der Wechsel schon möglich sein, wenn das Jahreseinkommen des Versicherten ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze lag (bisher drei Jahre). Diese neue Regelung könnte die gesetzliche Krankenversicherung in den nächsten drei Jahren bis zu einer Milliarde Euro kosten.In ihrer Stellungnahme weist die BPtK darauf hin, dass dies zulasten der Versorgung psychisch kranker Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung gehe. Die PKV bietet Menschen mit psychischen Erkrankungen häufig keinen Versicherungsschutz an. Neun private Krankenversicherungen, also ca. 20 Prozent, lehnen die Aufnahme sogar dann ab, wenn die psychische Erkrankung erfolgreich behandelt wurde und schon Jahre zurück liegt. "Katastrophal ist die Situation für schwer psychisch kranke Menschen", kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Wer an Depressionen, Schizophrenie oder einer Psychose erkrankt, steht meist für immer vor den Türen der PKV." Selbst leichte Depressionen, wie z. B. nach einer Ehescheidung oder einem Trauerfall, könnten dazu führen, dass ein Patient bis zu zehn Jahre wartet, bevor er sich wieder privat krankenversichern kann.Diese Zahlen machen deutlich, dass die privaten Krankenversicherungen die vorgezogenen Wechselmöglichkeiten nutzen werden, in erster Linie gesunde Versicherte aus der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwerben. Gleichzeitig steigen in der gesetzlichen Krankenversicherung die Ausgaben für psychische Erkrankungen. So erhöhten sich beispielsweise die direkten Kosten der depressiven Erkrankungen von 4,2 Millionen Euro im Jahr 2002 auf 5,7 Millionen Euro im Jahr 2008. Die Behandlungskosten für einen depressiven Patienten betragen jährlich durchschnittlich 4.000 Euro. "Die PKV entzieht sich einer Versorgungsaufgabe", stellt BPtK-Präsident Richter fest. "Sie nutzt die Risikoprüfung, um für psychisch kranke Menschen bzw. Menschen, die im Verlauf ihres Lebens einmal psychisch erkrankt waren, den Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu erschweren oder diesen zu verhindern."Der Deutsche Bundestag hat die Beratungen des GKV-Finanzierungsgesetzes aufgenommen. Nach der ersten Lesung am 30. September 2010 wurde das Gesetz am 6. Oktober 2010 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt.