GKV-Leistungen besser als PKV

Mangelhafter Versicherungsschutz bei psychischen Krankheiten

Ausschluss von Psychotherapie in so genannten Spartarifen,

Höchstgrenzen für Behandlungsstunden im Jahr, Gesamthonorar im Jahr oder Stundenhonorar,

Ausschluss von "Psychologischen Psychotherapeuten" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten", die die weit überwiegende Mehrheit der approbierten Leistungserbringer sind,

Fehlen eines transparenten und formalisierten Widerspruchverfahrens, wenn dem Versicherten Leistungen verweigert werden,

problematischer Datenschutz bei Gutachten.

Veröffentlicht am 01. März 2006