GKV-OrgWG: Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf 20 Prozent erhöhen

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages berät am Mittwoch, dem 24. September, über eine bessere Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen (GKV-OrgWG, BT-Drucksachen: 16/9559, 16/10070). "Die Bundesregierung kann mit diesem Gesetz beweisen, dass sie es mit ihrem Engagement für Kinder und Jugendliche ernst meint", stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.In Deutschland besteht eine dramatische Unterversorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen. Nur die Hälfte der Kinder und Jugendlichen, bei denen eine psychische Erkrankung diagnostiziert wird, erhält eine Behandlung (KiGGS, 2007). Um mehr Kindern und Jugendlichen die notwendige Therapie anbieten zu können, fordert die BPtK eine Mindestquote von 20 Prozent für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Diese Quote entspräche dem Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Wohnbevölkerung. Durch eine Mindestquote könnten bis zu 700 Psychotherapeuten zusätzlich psychisch kranke Kinder und Jugendliche versorgen. "Eltern und Kinder warten bisher monatelang auf eine Behandlung. Das ist nicht akzeptabel!", unterstreicht der BPtK-Präsident.Die Bundesregierung plant bisher nur eine Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von zehn Prozent. Schon jetzt beträgt der Anteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aber bundesweit 13,6 Prozent. In elf der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen sind schon mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig, als das Gesetz vorschreiben will. Die Befremdlichkeit einer solchen Quote, die unter dem Status quo liegt, bemängelt auch der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Stellungnahme. "Eine 10-Prozent-Quote", stellte der Gemeinsame Bundesausschuss fest, "verändert die bestehende Versorgungssituation nicht wesentlich" (Ausschussdrucksache 16(14)0410(33)). Auch der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 342/08) deshalb für eine 20prozentige Mindestquote.