Spaltung der Ärzteschaft, neue Gebührenordnung und Kooperation mit Sana Kliniken
Dr. Andreas Köhler beschwor auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Einheit der Ärzteschaft. Forderungen nach einer Spaltung der KVen in eine hausärztliche und eine fachärztliche seien “absolut kontraproduktiv”.
“Wir brauchen angesichts der politischen Herausforderungen eine starke, gemeinsame Interessenvertretung aller niedergelassenen Ärzte”, mahnte der KBV-Vorsitzende. “Wir dürfen nicht zulassen, dass die Politik und die Krankenkassen die internen Auseinandersetzungen dazu nutzen, uns zu spalten und gegenseitig auszuspielen”, rief er den Delegierten zu. Der flammende Appell fand anhaltenden Applaus der Ärztevertreter, machte aber auch deutlich, dass die KVen nicht mehr nur von außen, sondern auch von innen unter Druck geraten.
Dr. Andreas Köhler legte ein klares Bekenntnis zum Status der KBV als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Aufgaben ab. “Dieser Status stärkt die Möglichkeiten der Mitbestimmung und der Einflussnahme.” Andernfalls müssten Aufgaben wie Honorarverteilung, Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen von Organisationen in staatlicher Trägerschaft übernommen werden. Das könne niemand in der Vertragsärzteschaft wollen. Schon traditionell hadern die KVen damit, dass mit der fast noch ungebrochenen Monopolstellung ihrer Organisation auf dem Gesundheitsmarkt für ambulante ärztliche Leistungen auch Nachteile, z. B. der Verzicht auf ein Streikrecht, und Pflichten verbunden sind, z. B. die Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages und eine gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedschaft der Ärzte in den KVen. Dieser alten Diskussion begegnete der KBV-Chef mit seiner unveränderten Schlussfolgerung: “In der Abwägung der Vor- und Nachteile des Körperschaftsstatus bin ich der Auffassung, dass er nach wie vor sinnvoll ist.”
Für Psychotherapeuten stellt sich die Frage, welche Konsequenz eine Spaltung in eine hausärztliche und eine fachärztliche KV für ihre Berufsgruppe hätte. Der Gesetzgeber überlegte bereits, zumindest einer fachärztlichen KV den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht mehr zu gewähren.
Ein weiteres zentrales Thema der Rede von Dr. Andreas Köhler war die Forderung nach einem “Honorarbudgetablösungsgesetz”. “Die Vertragsärzte haben ein Anrecht auf eine Vertragsgebührenordnung”, stellte Dr. Andreas Köhler fest. Das Verlangen nach einem solchen Gesetz ist die Antwort der KBV auf die Absicht der Gesundheitspolitik, die ärztliche Vergütung im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung grundlegend zu überarbeiten und anzugleichen. Die KBV nannte acht Forderungen, die eine neue Gebührenordnung erfüllen müsste: