Kinder und Jugendliche nicht ausreichend berücksichtigt

Eckpunktepapier der Bundesregierung zum neuen Vertragsarztrecht

Die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses sollen so weiterentwickelt werden, dass die Anstellung von Ärzten in überversorgten Gebieten flexibler gehandhabt werden kann. Gedacht ist an eine Anhebung der bestehenden Leistungsbegrenzung für Vertragsarztpraxen.

Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer sollen gesetzliche Krankenkassen bei nachgewiesener Unterversorgung veranlassen können, Einzelverträge mit Leistungsanbietern zu Lasten der Kassenärztlichen Vereinigungen zu schließen.

Veröffentlicht am 21. Februar 2006