Änderung der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung
BPtK nimmt Stellung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Im Jahr 2023 wurden erstmals parallel an mehreren Universitäten anwendungsorientierte Parcoursprüfungen durchgeführt. Sie sind als Teil der psychotherapeutischen Prüfung und neben dem erfolgreichen Abschluss des neuen Psychotherapiestudiums Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Es hat sich gezeigt, dass das Prüfungsformat in Form einer Prüfung mit Simulationspatient*innen in fünf Stationen wegen des hohen Ressourcenbedarfs für die künftig zu erwartende Anzahl an Prüfungskandidaten*innen nicht geeignet ist. Das Bundesministerium für Gesundheit plant deshalb, das Prüfungsformat in der 2. Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu modifizieren.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Regelungen als geeignete Übergangslösung, mit der die strukturellen und organisatorischen Probleme, die im Zusammenhang mit der Durchführung der bisherigen Parcoursprüfungen bestehen, abgeschwächt werden können. Insbesondere unterstützt die BPtK die Änderung, dass die fünf Kompetenzbereiche künftig an zwei Stationen geprüft werden. Dadurch wird eine Verringerung der benötigten Prüferstunden sowie des Zeitaufwandes für die Simulationspatient*innen erreicht und gleichzeitig werden die benötigten Prüfungsraumkapazitäten um die Hälfte reduziert.
Die BPtK sieht allerdings die Notwendigkeit, mittelfristig ein neues Prüfungsformat zu entwickeln, mit dem bestehende Probleme gelöst werden. Die Umsetzung erfordert auch weiterhin beträchtliche personelle und räumliche Ressourcen. Darüber hinaus ist das Prüfungsformat nicht geeignet, handlungsbezogene Kompetenzen im Umgang mit Patient*innen, die jünger als zehn Jahre sind, angemessen zu prüfen.
Veröffentlicht am 19. Juni 2024