Aktionstag Psychotherapie 25. September 2014
Honorargerechtigkeit für Psychotherapeuten und Psychiater
Psychotherapeuten und Psychiater demonstrieren am 25. September 2014 in Berlin gemeinsam für mehr Honorargerechtigkeit. Psychotherapie gehört zu den am schlechtesten vergüteten vertragspsychotherapeutischen und vertragsärztlichen Leistungen. Wer psychotherapeutisch arbeitet, erwirtschaftet bei gleichem Arbeitseinsatz nur knapp die Hälfte des Umsatzes der somatischen Praxen. Gerade haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und die gesetzlichen Krankenkassen im Bewertungsausschuss entschieden, nicht zu prüfen, ob psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden. Damit rückt der Bewertungsausschuss von seinen eigenen Vorgaben ab. „Dieses Verhalten des Bewertungsausschusses belegt eindrücklich, dass die Psychotherapeuten Unterstützung der Gesundheitspolitik brauchen, um ihren Anspruch auf eine angemessene Vergütung in der gemeinsamen Selbstverwaltung durchsetzen zu können“, betont Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Unsere Forderung lautet: ´Gleiches Geld für gleiche Leistung´.“
Die BPtK unterstützt die Forderungen der Psychotherapeuten und Psychiater:
Die SGB V-Regelung zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sollte präzisiert werden. Überwiegend psychotherapeutisch arbeitende Fachgruppen sollten ein Einkommen erzielen können, das dem der anderen Fachgruppen entspricht. Die gemeinsame Selbstverwaltung sollte verpflichtet werden, die Anpassung der Vergütung regelmäßig vorzunehmen.
Schaffung einer SGB V-Regelung, die eine Mindestvergütung aller zeitgebundenen Gesprächsleistungen der Psychotherapeuten und Psychiater im Einheitlichen Bewertungsmaßstab vorgibt, sodass es Psychotherapeuten und Psychiatern möglich ist, auch mit diesen zeitgebundenen Leistungen ein Einkommen zu erzielen, das dem der anderen Fachgruppen entspricht.
Links:
Näheres zum geplanten Aktionstag unter: www.aktionstag-psychotherapie.de.
Veröffentlicht am 18. September 2014