Anhörung zur Gesundheitsreform
BPtK weist auf die besonderen Versorgungsbedingungen in der Psychotherapie hin
Die Bundespsychotherapeutenkammer folgt der Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Anhörung zur Gesundheitsreform und wird ihre bereits schriftlich eingebrachten Einwände und Änderungsvorschläge erneut mündlich vortragen und begründen.
In der Psychotherapeutenschaft gibt es grundsätzliche Bedenken bezüglich der Gesundheitsreform, wie sie von den Regierungsparteien geplant ist. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen werden gravierende Nachteile befürchtet. Mit großer Sorge wird auch die Schwächung der Selbstverwaltung gesehen.
Die BPtK weist in Abstimmung mit den psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden des Gesprächskreises der Psychotherapeutenverbände (GK II) auf die besonderen Versorgungsbedingungen in der Psychotherapie hin und fordert insbesondere die Beibehaltung der Einzelleistungsvergütung psychotherapeutischer Leistungen. Begrüßt wird die Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung, der endlich der Diskriminierung privat versicherter, psychisch kranker Menschen entgegentritt. Dies setzt jedoch voraus, dass auch in der privaten Krankenversorgung der volle Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, der ungehinderte Zugang zur Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie eine angemessene Honorierung gewährleistet werden.
Veröffentlicht am 16. Oktober 2006