Anspruch auf kostenfreie erste Kopie der Behandlungsakte im BGB angepasst
Neue Regelungen im BGB zur Einsicht in die Patientenakte
Durch eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird künftig ausdrücklich klargestellt, dass Patient*innen Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie ihrer Patientenakte haben.
Mit der am 6. Februar in Kraft getretenen Änderung wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Oktober 2023 (Az. C-307/22) umgesetzt. Der EuGH hatte entschieden, dass nationale Regelungen nicht vom datenschutzrechtlichen Grundsatz der Unentgeltlichkeit der ersten Kopie personenbezogener Gesundheitsdaten abweichen dürfen.
Auf dem 47. Deutschen Psychotherapeutentag war die Muster-Berufsordnung bereits an diese Rechtsprechung angepasst worden.
Veröffentlicht am 10. Februar 2026