AQUA wird neues Qualitätsinstitut in der GKV
Bundeskartellamt weist Klage des BQS zurück.
Das AQUA-Institut in Göttingen kann mit der Entwicklung von Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität und der Durchführung der Qualitätssicherung der ambulanten und stationären Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beauftragt werden. Das Bundeskartellamt wies am 18. Mai 2009 einen Einspruch der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) gegen das Vergabeverfahren zurück. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb angekündigt, in Kürze den Vertrag mit dem "AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen" zu unterzeichen.
Der G-BA hatte sich bereits am 10. Februar 2009 nach einer europaweiten Ausschreibung für das Göttinger Beratungs- und Forschungsunternehmen entschieden. Die BQS, die bisher wissenschaftliche Gutachten zur medizinischen und pflegerischen Qualität in Krankenhäusern veröffentlichte, ist damit mit ihrer Konfrontationsstrategie auch beim Bundeskartellamt gescheitert.
Mit der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) hatte der Gesetzgeber im § 137a SGB V den G-BA berechtigt, eine fachlich unabhängige Institution damit zu beauftragen, eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Darstellung der Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entwickeln, u. a. für den ambulanten und stationären Sektor, das ambulante Operieren, die ambulante Behandlung im Krankenhaus und die Disease-Management-Programme (DMP).
Das AQUA-Institut war in der Vergangenheit an zahlreichen nationalen und internationalen Forschungsprojekten der externen und internen Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements insbesondere in der ambulanten Versorgung beteiligt. Das Göttinger Institut bringt als forschungsorientiertes Institut die gebotene fachliche Unabhängigkeit mit und kann sicherstellen, dass an den Entwicklungen alle maßgeblichen Bundesorganisationen der Leistungserbringer, der Krankenkassen, der Patienten und Selbsthilfe sowie die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften gleichberechtigt beteiligt werden.
Veröffentlicht am 25. Mai 2009