Bedeutung psychischer Erkrankungen für Fehlzeiten steigt weiter an
BPtK-Auswertung „Gründe für Arbeitsunfähigkeit 2014“
Der Anstieg geht weiter: Die Bedeutung psychischer Erkrankungen für Fehlzeiten am Arbeitsplatz nimmt weiter zu. Das ergab eine aktuelle Auswertung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für das Jahr 2014, die auf Daten von fast 85 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland basiert.
Im Jahr 2014 waren 14,4 Prozent der Tage, die Arbeitnehmer arbeitsunfähig waren, psychisch verursacht. Das ist ein Prozent mehr als im Jahr 2013. Damit hat sich der Anteil psychisch bedingter Fehltage in der Wirtschaft seit dem Jahr 2000 (7,0 Prozent) mehr als verdoppelt. Nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen sind psychische Erkrankungen der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeitstage.
Die durchschnittliche Dauer einer Krankschreibung stieg in dieser Zeit von 26,1 auf 34,3 Tage - also um gut eine Woche je Krankmeldung. Damit führen psychische Erkrankungen im Vergleich zu körperlichen Krankheiten zu überdurchschnittlich langen Ausfällen am Arbeitsplatz.
Auch die Anzahl der Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen nahm weiter zu. Im Jahr 2014 stellten Ärzte auf 5,5 Prozent ihrer Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit z. B. eine Depression, Angststörung, Suchterkrankung oder ein psychosomatisches Leiden fest. Im Jahr 2000 waren es nur 3,3 Prozent der Atteste gewesen. Trotz dieses Anstiegs führen andere Erkrankungen deutlich häufiger zu Krankschreibungen.
"Arbeit hat ein doppeltes Gesicht", erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. "Arbeit ist ein wesentlicher Faktor für die psychische Gesundheit, weil sie in unserer Gesellschaft eine zentrale Bedeutung für das Selbstwertgefühl des Menschen hat. Arbeit kann aber auch massiv überfordern und krank machen. Starker Leistungsdruck, Arbeitsplatzunsicherheit und eine immer unklarere Trennung zwischen Arbeit und Erholung führen immer häufiger zu Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen. Wir fordern einen stärkeren Fokus der betrieblichen Gesundheitsprävention auf psychische Erkrankungen und einen stärkeren Einbezug psychotherapeutischer Expertise im Bereich der Prävention", fordert Munz. "Außerdem müssen die Regelungen im Versorgungsstärkungsgesetz für eine psychotherapeutische Sprechstunde rasch umgesetzt werden, damit psychische Erkrankungen frühzeitig diagnostiziert und den Betroffenen ein entsprechendes Behandlungsangebot gemacht werden kann."
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Veröffentlicht am 07. Dezember 2015