Beschlagnahmeverbot für die ePA
2./3. Lesung zum E-Evidence-Paket
Heute berät der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung über das sogenannte E-Evidence-Paket – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union. Mit diesem Gesetz soll Europarecht umgesetzt werden, das einheitliche Regelungen für die Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren vorsieht.
Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sind in Strafverfahren zeugnisverweigerungsberechtigt. Daher unterliegen Dokumente von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen dem Beschlagnahmeverbot nach der Strafprozessordnung. Dies gilt auch für die elektronische Gesundheitskarte. Nach Auffassung der BPtK sollte dies auch explizit für die elektronische Patientenakte klargestellt werden.
Grundlage einer erfolgversprechenden Psychotherapie ist ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in. Um sicherzustellen, dass medizinische und psychotherapeutische Daten dem gleichen Schutzniveau vor staatlichen Eingriffen unterliegen wie bisher, muss das Strafprozessrecht an die digitale Weiterentwicklung im Gesundheitsbereich angepasst werden.
Veröffentlicht am 29. Januar 2026