Beschluss zur Gesprächspsychotherapie beanstandet
Begründung steht noch aus
Unmittelbar vor Ablauf der Frist hat das Bundesministerium für Gesundheit gestern den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21. November 2006 zur Gesprächspsychotherapie beanstandet.
Der Beschluss tritt somit nicht in Kraft. Da die Begründung der Beanstandung vom BMG noch nachgereicht wird, ist derzeit noch unklar, auf welche Teile des Beschlusses sich die Beanstandung bezieht und welche alternative Regelung das BMG möglicherweise favorisiert.
Der G-BA kann nun seinen Beschluss zur Gesprächspsychotherapie revidieren. Ohne Vorliegen der Begründung ist zurzeit jedoch völlig offen, welche Optionen für den G-BA bestehen, seinen Beschluss im Sinne der Beanstandung zu "heilen". Oder der G-BA kann gegen die Beanstandung innerhalb von 30 Tagen Klage erheben.
Veröffentlicht am 31. Januar 2007