BMG fordert "besonders sorgfältige" Auseinandersetzung mit den Argumenten der BPtK
Beschluss des G-BA zur Gesprächspsychotherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat der BPtK "nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt". Hiermit begründet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 15. Februar seine Beanstandung des G-BA-Beschlusses zur Gesprächspsychotherapie.
Das BMG bemängelt, dass der G-BA seinen 604seitigen Bericht, der die Basis seiner Entscheidung ist und in dem er den Nutzen der Gesprächspsychotherapie bewertet, der BPtK nicht zur Verfügung gestellt hat. Die BPtK hätte "nur in Kenntnis dieser Information" die Möglichkeit gehabt, die G-BA-Argumentation fachlich zu entkräften. Das BMG kritisiert, dass das Vorgehen des G-BA "nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beteiligung entspricht". Aufgrund der besonderen Grundrechtsrelevanz hätte sich der G-BA "besonders sorgfältig" mit der abweichenden fachlichen Einschätzung der BPtK auseinandersetzen müssen.
Das BMG hebt außerdem hervor, dass die Auswertungen des G-BA "teilweise in Widerspruch zu den Bewertungen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) stehen". Die Diskrepanz bestehe insbesondere in der eingeschränkten Definition der Gesprächspsychotherapie durch den G-BA. Diese weiche von dem vom WBP zugrunde gelegten Verständnis der Gesprächspsychotherapie ab. Eine Folge dieser Einschränkung sei, dass z. B. die Studien zur "Zielorientierten Gesprächspsychotherapie" bzw. "Klärungsorientierten Gesprächspsychotherapie" vom G-BA aus der Bewertung ausgeschlossen wurden.
Veröffentlicht am 22. Februar 2007