BMG korrigiert neue Krankengeldregelung für Selbstständige
Selbstständige sollen ihren Anspruch auf gesetzliches Krankengeld behalten. Dies plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (15. AMG-Novelle). Das BMG korrigiert damit eine neue Regelung zum Krankengeld von Selbstständigen, die erst Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.Nach der seit 1. Januar 2009 geltenden Regelung haben hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Dafür müssen sie einen besonderen Wahltarif abschließen, für den höhere Beiträge zu zahlen sind. Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf des BMG können Selbstständige aber auch weiterhin das gesetzliche Krankengeld wählen. Die Beiträge richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz. Damit hätten sie einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, ohne dafür extra bezahlen zu müssen. Die finanziellen Krankheitsrisiken bis zur siebten Woche können Selbstständige über einen besonderen Wahltarif absichern.Laut Begründung soll die Neuregelung unverhältnismäßigen Belastungen entgegenwirken, die sich insbesondere für ältere Versicherte bei der Umstellung auf Krankengeldwahltarife ergeben haben. Die Reglung soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Das Kabinett soll sich am 18. Februar mit der Gesetzeskorrektur befassen. Das Gesetzgebungsverfahren soll kurz vor der Bundestagswahl im September abgeschlossen sein.
Veröffentlicht am 07. Januar 2009