BPtK: Notwendige Zahl der Psychotherapeuten neu berechnen
Petition kann noch bis zum 12. Januar 2012 unterschrieben werden
In Deutschland gibt es für psychisch kranke Menschen zu wenige Behandlungsplätze. Ein Patient wartet durchschnittlich drei Monate auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten. Deshalb muss die notwendige Zahl von Einwohnern je niedergelassenem Psychotherapeuten dringend neu berechnet werden. Dem Deutschen Bundestag liegt dazu eine Petition vor: „Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – Neuberechnung der Verhältniszahlen Psychotherapeut je Einwohner“. Diese Petition kann noch bis zum 12. Januar 2012 von allen Bürgern gezeichnet werden. Wenn bis dahin mindestens 50.000 Bürger die Petition durch Mitzeichnung unterstützen, wird über sie öffentlich im Petitionsausschuss beraten. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält eine Neuberechnung des Verhältnisses von Einwohner je Psychotherapeut für erforderlich und unterstützt das Ziel der Petition.
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Zahl der Psychotherapeuten, die sich in den verschiedenen Zulassungsbereichen niederlassen dürfen, nach Planungsdaten aus dem Jahr 1999. Diese Verhältniszahlen unterschätzen den Bedarf an psychotherapeutischen Therapieplätzen massiv. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung beauftragt, den Bedarf an ambulanter Psychotherapie zukünftig anhand sachgerechter Kriterien anzupassen. Wenn eine solche Anpassung allerdings auf Basis der völlig veralteten und ungeeigneten Verhältniszahlen erfolgt, wird es auch zukünftig bei den monatelangen Wartezeiten für psychisch kranke Menschen bleiben. Die BPtK fordert ein Versorgungangebot, mit dem sichergestellt ist, dass ein psychisch kranker Mensch nicht länger als drei Wochen auf einen Termin beim niedergelassenen Psychotherapeuten warten muss.
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Veröffentlicht am 20. Dezember 2011