BPtK-Praxis-Info „Videogestützte Psychotherapie“
Änderung der berufsrechtlichen Vorgaben zur videogestützten Psychotherapie
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist die videogestützte Psychotherapie zum festen Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung geworden. Fast alle Psychotherapeut*innen haben inzwischen Patient*innen per Video behandelt und selbst einen Eindruck davon gewonnen, welche Vor- und Nachteile für ihre Patient*innen damit verbunden sind. Nach Einschätzungen der Psychotherapeut*innen kann die videogestützte Psychotherapie eine wichtige Ergänzung sein, aber kein Ersatz für Behandlungen im unmittelbaren Kontakt.
In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für videogestützte Psychotherapie stetig weiterentwickelt. Auch die Profession selbst hat intensiv über die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz videogestützter Psychotherapie diskutiert. Auf dieser Basis wurden auf dem 47. Deutschen Psychotherapeutentag im November 2025 Änderungen der Musterberufsordnung zum Einsatz von Kommunikationsmedien in der Psychotherapie verabschiedet.
Aufgrund der gesetzlichen und berufsrechtlichen Änderungen hat die BPtK ihre Praxis-Info „Videogestützte Psychotherapie“ grundlegend überarbeitet und informiert über die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Regelungen für Psychotherapeut*innen zur videogestützten Psychotherapie.
Veröffentlicht am 28. Januar 2026