BPtK: Psychotherapeutische Hilfen für Betroffene von Terroranschlägen gesetzlich verankern
Bundesopferbeauftragte*r soll Betroffene und Angehörige gezielt in geeignete psychotherapeutische Angebote vermitteln
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) befürwortet den Entschluss der Bundesregierung, das Amt der oder des Bundesopferbeauftragten dauerhaft gesetzlich zu verankern. Sie fordert jedoch, psychotherapeutische Hilfen ausdrücklich im Gesetz zu nennen und in die Lotsenfunktion einzubeziehen.
Terroristischen Gewalttaten können bei Betroffenen psychische Erkrankungen verursachen, die eine fachgerechte Diagnostik und Behandlung erfordern. Betroffene sollten deshalb gezielt an geeignete Angebote wie Traumaambulanzen oder niedergelassene Psychotherapeut*innen vermittelt werden. Psychosoziale Akuthilfe und psychotherapeutische Versorgung müssen dafür gut verzahnt sein.
Zudem soll der Angehörigenbegriff erweitert werden: Auch Angehörige von Menschen, die bei einer terroristischen Straftat gesundheitlich geschädigt wurden, können Unterstützung benötigen.
Veröffentlicht am 06. Oktober 2026