BPtK zur Petition: Neues Entgeltsystem in Psychiatrie und Psychosomatik frühestens 2017
OPS weiterentwickeln und stärker einzelne Leistungen berücksichtigen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält das neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) grundsätzlich für eine Chance, Psychotherapie in der stationären Versorgung von psychisch kranken Menschen besser zu verankern und für Patienten leichter erkennbar zu machen, welche Klinik Psychotherapie leitliniengerecht anbietet. Auch die BPtK sieht noch großen Bedarf, den PEPP-Katalog stärker an den Behandlungsleistungen auszurichten. Um das PEPP weiterzuentwickeln, bedarf es jedoch erst einmal konkreter Erfahrungen mit der neuen Finanzierung. Nach der verbindlichen Einführung des neuen Entgeltsystems 2015 hat der Gesetzgeber deshalb eine zweijährige Erprobungsphase vorgesehen, die noch keine Auswirkung auf die Krankenhausbudgets hat. Sollte es in dieser Zeit Anzeichen für unerwünschte Auswirkungen auf die Versorgung geben, wird auch die BPtK sich für eine Verlängerung der budgetneutralen Phase aussprechen. Die BPtK hält eine Aussetzung der Einführung des neuen Entgeltsystems, wie sie eine Petition vom Bundestag fordert, zum derzeitigen Zeitpunkt aber nicht für sachgerecht.
In der Petition wird unter anderem die Prüfung alternativer Abrechnungseinheiten gefordert. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hatte von der Selbstverwaltung bereits Ende 2013 den Prüfauftrag erhalten, alternative, stärker tagesbezogene Möglichkeiten zur Kalkulation der Entgelte zu erarbeiten. Das InEK hat der Selbstverwaltung Anfang Februar seine Ergebnisse vorgestellt. Danach ist es auf Basis der vorliegenden Daten möglich, bei der Kalkulation auch stärker tagesbezogene Merkmale einzubeziehen und die Entgelte somit mehr als bisher tagesbezogen zu gestalten. Derzeit prüft die Selbstverwaltung die Ergebnisse des InEK. Die Petition ist an dieser Stelle bereits nicht mehr aktuell.
Das PEPP arbeitet im Übrigen nicht, wie das Entgeltsystem der somatischen Kliniken, mit diagnosebasierten Fallpauschalen, sondern mit Tagespauschalen. Diese Tagespauschalen unterscheiden sich je nach psychischer Erkrankung des Patienten. Sie hängen auch davon ab, ob es sich um eine besonders schwere Erkrankung oder einen älteren Patienten handelt. Die BPtK hält es für notwendig, dass sich die Pauschalen zukünftig stärker auch danach richten, welche Behandlungen Patienten tatsächlich erhalten haben. Seit dem PEPP-Katalog 2014 wird zum Beispiel danach differenziert, ob eine hohe Therapieintensität bei Psychotherapeuten vorgelegen hat oder nicht. Die Beschreibung der Leistungen über den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) muss sich zukünftig noch weiter verbessern. Besondere Bedeutung hat die Ablösung der Psychiatrie-Personalverordnung durch Empfehlungen zur Strukturqualität. Orientieren sich die vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu entwickelnden Vorgaben an Leitlinien und werden diese verbindlich für Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik, ist eine zentrale Voraussetzung für eine bessere Versorgung geschaffen.
Veröffentlicht am 13. Februar 2014