Chance vertan: Reform des Maßregelrechts verabschiedet
Die Qualitätssicherung im neuen Maßregelrecht bleibt unzureichend. Damit hat der Gesetzgeber eine große Chance für eine bedarfsgerechtere Zuweisung von Straftätern im Maßregelvollzug verpasst.Nach dem Bundestag hat am vergangenen Freitag auch der Bundesrat der Reform des Maßregelrechts zugestimmt. Damit kann das "Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" in der Fassung vom 27. April 2007 (BR-Drs. 318/07) in Kraft treten. Die Gesetzesreform sieht Änderungen bei der Einweisung und der Entlassung im Maßregelvollzug vor mit dem Ziel, die Belegungszahlen in den entsprechenden Einrichtungen deutlich zu reduzieren.Bei Diagnose und Prognose von psychisch kranken Straftätern stellte der Gesetzgeber jedoch nicht sicher, dass der erforderliche Sachverstand bei Begutachtungen eingeholt wird. Die BPtK hatte kritisiert, dass gerade die fehlende Qualität von Prognosegutachten mitverantwortlich für die vielen Fehlzuweisungen und damit auch Fehlbelegungen sei. Die Mehrzahl der Patienten im psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wird psychotherapeutisch behandelt. Psychotherapeuten mit Erfahrungen im Maßregelvollzug sollten deshalb künftig deutlich mehr an der Begutachtung beteiligt werden.
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Veröffentlicht am 13. Juni 2007