Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert
BPtK fordert auch Akutbehandlung per Video zu ermöglichen
Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im zweiten Quartal 2021 gelten die aktuellen Sonderregelungen fort. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden, und zwar ohne Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.
Psychotherapeutische Akutbehandlungen und Gruppen-Psychotherapie können dagegen weiterhin nicht per Video erbracht werden. Dabei kann es gerade in der Akutbehandlung notwendig sein, in Krisensituationen eine erforderliche intensive psychotherapeutische Behandlung flexibel auch über Videositzungen sicherzustellen. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz eine gesetzliche Regelung aufzunehmen, die grundsätzlich Akutbehandlung auch als Videobehandlung ermöglicht. Diese Forderung unterstützt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Bislang sieht der Gesetzentwurf lediglich vor, dass künftig auch Gruppen-Psychotherapiesitzungen als Videobehandlung durchgeführt werden können.
Veröffentlicht am 25. März 2021