Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verzögert eine bessere Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher.
Gesetzliche Vorgaben nicht vollständig umgesetzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verzögert eine bessere Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verzögert eine bessere Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Seit dem 1. Januar 2009 ist gesetzlich vorgeschrieben, mindestens 20 Prozent der psychotherapeutischen Praxen mit Psychotherapeuten zu besetzen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Dadurch könnten bundesweit rund 700 Psychotherapeuten zusätzlich tätig werden. Bisher hat jedoch noch kein einziger Psychotherapeut aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift eine Zulassung bekommen. Der Grund dafür ist, dass der G-BA seit fast einem halben Jahr nicht in der Lage war, die notwendigen Vorschriften zu erlassen. Heute hat er endlich entschieden, dabei aber eine neue bürokratische Hürde kreiert, die die Ausschreibung neuer Praxissitze noch weiter verschleppt.
Nach der heutigen Entscheidung hat der G-BA eine zusätzliche Zehn-Prozent-Quote geschaffen, die im Gesetz nicht vorgesehen ist. Danach werden zunächst nur zehn Prozent der Praxissitze für Psychotherapeuten reserviert, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Erst, wenn überall diese zehn Prozent erreicht sind, wird die Quote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf 20 Prozent erhöht. "Diese Zehn-Prozent-Stufung ist ein gutes Beispiel für überflüssige Verwaltungsvorschriften, die mehr schaden als nutzen", stellte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Sie verhindert eine schnelle und bessere flächendeckende Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen, die seit Jahren dringend erforderlich ist."
Die gestufte Einführung der 20-Prozent-Quote führt praktisch dazu, dass zunächst in bereits gut versorgten Großstädten zusätzliche Praxen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eröffnen können. Kinder in eher schlecht versorgten ländlichen Gebieten müssen dagegen weiter auf zusätzliche Behandlungsplätze warten. "Der G-BA verschlimmert die ohnehin schon erheblichen regionalen Ungleichgewichte in der psychotherapeutischen Versorgung. Das ist sachlich nicht mehr nachzuvollziehen und entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers", kritisiert BPtK-Präsident Richter. Schon jetzt stehen nach der Bedarfsplanung für psychisch kranke Menschen in Großstädten neunmal mehr Psychotherapeuten zur Verfügung als in ländlichen Regionen.
Veröffentlicht am 18. Juni 2009