Diagnosenverschlüsselung: neue Version ICD-10-GM 2004 ab Januar 2004 auch für Psychotherapeuten verpflichtend
Ab Januar 2004 gilt für die Diagnoseverschlüsselung eine neue Version der ICD-10, genannt ICD-10-GM 2004 (GM = German Modification).
Sie löst die im ambulanten Bereich benutzte ICD-10-SGB-V 2.0 ab. Grund für die Einführung dieser neuen Version war die Absicht des Gesetzgebers, die Diagnosen im ambulanten und stationären Bereich einheitlich zu verschlüsseln, um gerade an den Schnittstellen von stationär und ambulant zu Einheitlichkeit und Transparenz beizutragen.
Vorgegeben hat die Einführung der neuen ICD-Version der Gesetzgeber durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS), die am 11.10.2003 amtlich bekannt gemacht wurde.
Die wesentlichen Neuerungen für den vertragspsychotherapeutischen Bereich sind:
Jeder verschlüsselten Diagnose muss ein Kennzeichen für die Diagnosensicherheit angefügt werden. Als neuer Wert kommt "G" für "gesicherte Diagnose" hinzu. Damit gibt es die folgenden vier Zusätze:
V: Verdacht auf/Ausschluss von
Z: Zustand nach
A: ausgeschlossene Diagnose
G: gesicherte Diagnose
Der Minimalstandard ist nicht mehr erlaubt: die Punkt-Strich-Notationen entfallen ab 1.1.2004. Beispiel: Statt F91.- ist jetzt etwa F91.9 anzugeben. Verschlüsselungen mit Minimalstandards waren bislang jedoch nur den Hausärzten gestattet, so dass diese Änderung kaum Auswirkungen für Psychotherapeuten haben wird.
Die Änderungen betreffen in erster Linie die Quartalsabrechnung und die Antragstellung von genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen bei den Krankenkassen.
Von den geschilderten Änderungen dürften viele Praxen von Vertragspsychotherapeuten betroffen sein, da der (Dauer-) Diagnose bisher überwiegend keine Diagnosensicherheit zugeordnet war und der Wert "G" nicht automatisch zugefügt werden darf. Darüber hinaus könnte auch der ICD-10-Schlüsselwert bei bisheriger Anwendung des Minimalstandards selbst ungültig geworden sein. Unser Rat: Überprüfen Sie möglichst schon beim ersten Kontakt im Quartal die für den Patienten hinterlegten Diagnosen. Auch Psychotherapeuten, die noch manuell abrechnen, sollten die von ihnen bisher benutzten ICD-10-Schlüsselwerte überprüfen.
Links:
Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme
Veröffentlicht am 11. Januar 2004