Die Bedarfe von Heranwachsenden mit seelischen Beeinträchtigungen stärker berücksichtigen
BPtK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bewertet es als positiv, dass die Bundesregierung das unvollendet gebliebene Gesetzesvorhaben der Vorgängerregierung aufgreift, die Kinder- und Jugendhilfe einer Strukturreform zu unterziehen.
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) fordert die BPtK allerdings, die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Beeinträchtigungen stärker in den Blick zu nehmen und dabei die Expertise von Psychotherapeut*innen einzubeziehen. Denn Heranwachsende mit seelischen Beeinträchtigungen benötigen neben den Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Arbeit und am sozialen Leben eine spezifische therapeutische Unterstützung, einschließlich Psychotherapie.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind mit den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung in besonderem Maße vertraut. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen leisten die psychotherapeutische Diagnostik sowie die Behandlung und Begutachtung von Heranwachsenden mit psychischen Erkrankungen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, den medizinischen Rehabilitationsbedarf und die Notwendigkeit von Hilfen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen festzustellen.
Der Referentenentwurf sieht vor, die Zuständigkeiten für Leistungen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen künftig unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.
Veröffentlicht am 20. April 2026